Die Kfz-Versicherung ist für jeden Fahrzeughalter gesetzlich vorgeschrieben. Sie unterscheidet sich in 3 Versicherungsbereiche: -Die Kfz-Haftpflichtversicherung, die für Schäden aufkommt, die Dritte durch ihr Verschulden erleiden, -die Fahrzeugteilversicherung (sogenannte Teilkasko), die für Fahrzeugbrand, Diebstahl, Glasschäden und Haarwildschäden leistet oder alternativ -die Fahrzeugvollversicherung (sogenannte Vollkasko) die neben dem Umfang der Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) auch für Vandalismusschäden und selbst verursachte Schäden (Unfälle) Schadensersatz leistet.
Die folgenden beiden Links bieten Ihnen weitere Informationen zur Antragsabwicklung wenn Sie einen Online-Antrag stellen:
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